ZPP und UeO Obstgarten - öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 zur öffentlichen Auflage:

Zone mit Planungspflicht ZPP D «Obstgarten», bestehend aus:
-    Änderung Zonenplan
-    Änderung Baureglement
-    Erläuterungsbericht

Überbauungsordnung «Obstgarten», bestehend aus:
-    Überbauungsplan 1:500
-    Überbauungsvorschriften
-    Erläuterungsbericht

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Juli 2021 bis am 30. August 2021, in der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Sie sind ebenfalls ab dem 30.07.2021 einsehbar unter www.rubigen.swiss und unter https://zpp-obstgarten.ch.

Eine detaillierte Projektbeschreibung finden Sie auf unserer Projektwebseite https://zpp-obstgarten.ch


Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rubigen einzureichen.

Die Einsprache-Verhandlungen finden am 14. September 2021 tagsüber statt.

Rubigen, den 20. Juli 2021
Der Gemeinderat